Fast jede Website zeigt heute beim ersten Besuch einen Cookie-Banner. Viele Betriebe bauen ihn ein, „weil man das so macht“. Dabei ist er längst nicht immer nötig, und ein falsch gestalteter Banner hilft rechtlich nicht. Hier erfahren Sie, wann Sie einen Banner brauchen und wann nicht.
Ein Cookie-Banner ist nötig, wenn Ihre Website Informationen auf dem Gerät des Besuchers speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, zum Beispiel für Statistik, Werbung oder eingebettete Dienste. Nutzt Ihre Seite nur technisch notwendige Funktionen, brauchen Sie keinen Banner.
Die Rechtsgrundlage: § 25 TDDDG
Die Regel steht in § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Bis Mai 2024 hieß das Gesetz TTDSG, inhaltlich hat sich nichts geändert. Danach dürfen Informationen auf dem Gerät des Nutzers nur mit dessen Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden. Das gilt nicht nur für Cookies, sondern auch für ähnliche Techniken wie Local Storage oder Zählpixel.
Ohne Einwilligung erlaubt ist nur, was unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Besucher ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert, etwa ein Warenkorb oder ein Login. Ein „berechtigtes Interesse“ als Ausnahme kennt diese Regel nicht.
Daneben gilt die DSGVO: Werden personenbezogene Daten wie die IP-Adresse an Dritte übertragen, braucht auch das eine Rechtsgrundlage, häufig ebenfalls eine Einwilligung.
Wann Sie keinen Cookie-Banner brauchen
Eine typische Website eines kleinen Betriebs mit Leistungen, Preisen, Öffnungszeiten, Kontaktformular und Impressum kommt oft ganz ohne einwilligungspflichtige Cookies aus, wenn sie sauber gebaut ist:
- Schriften liegen auf dem eigenen Server statt bei Google.
- Es gibt keine Statistik- oder Werbe-Tools.
- Karten und Videos werden erst nach einem Klick geladen.
Dann reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung. Ein Banner ohne Grund nervt Besucher nur.

Diese Dienste lösen typischerweise eine Einwilligungspflicht aus
| Dienst | Warum | Lösung ohne Banner |
|---|---|---|
| Google Analytics und andere Statistik-Tools | Speichern Kennungen im Browser | Verzichten oder cookielose Statistik prüfen |
| Meta-Pixel, Google-Ads-Tag, TikTok-Pixel | Werbe-Tracking | Nur mit Einwilligung möglich |
| Eingebettete YouTube-Videos | Laden Daten von Google, setzen Cookies | Vorschaubild, Video erst nach Klick laden |
| Google Maps | Verbindung zu Google beim Seitenaufruf | Karte erst nach Klick laden oder Link zu Google Maps |
| Instagram- oder Facebook-Einbindungen | Verbindung zu Meta, Tracking möglich | Link zum Profil statt Einbindung |
Sonderfall Google Fonts
Werden Schriften direkt von Google-Servern geladen, wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen. Das Landgericht München hat 2022 einem Besucher deshalb 100 € Schadensersatz zugesprochen. Danach folgte eine Welle von Abmahnschreiben. Die einfache Lösung: Schriften auf dem eigenen Server speichern. Dann ist dafür keine Einwilligung nötig.
Wenn ein Banner nötig ist: so muss er aussehen
- „Ablehnen“ gleichwertig zu „Akzeptieren“: Beide Möglichkeiten müssen schon auf der ersten Ebene sichtbar und ähnlich gut erkennbar sein. So sehen es die Datenschutzbehörden, und das Verwaltungsgericht Hannover hat das 2025 bestätigt.
- Vorher nichts laden: Tracking und eingebettete Dienste dürfen erst nach der Zustimmung starten.
- Keine vorab angekreuzten Kästchen.
- Klare Information: wofür die Daten genutzt werden und wer sie bekommt.
- Widerruf jederzeit: zum Beispiel über einen Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile.
Was droht bei Fehlern?
Datenschutzbehörden können Verstöße beanstanden und Bußgelder verhängen, Verbraucherverbände und Mitbewerber können abmahnen. Für kleine Betriebe ist das häufigste Risiko ein Schreiben wegen eingebundener Dienste wie Google Fonts. Mit einer schlanken Website ohne unnötige Einbindungen umgehen Sie das Problem von Anfang an.
So machen wir es bei unseren Websites
Unsere Kunden-Websites laden Schriften vom eigenen Server, Karten erst nach einem Klick und verzichten standardmäßig auf Tracking. Deshalb brauchen sie in der Regel keinen Cookie-Banner. Möchten Sie später Werbung schalten und dafür ein Pixel nutzen, bauen wir einen Banner mit gleichwertiger Ablehnen-Option ein. Lesen Sie dazu auch, was ins Impressum gehört und was eine Website kostet, oder sehen Sie sich Beispiele für Yogastudios und Restaurants an.
Häufige Fragen
Braucht jede Website einen Cookie-Banner?
Nein. Ein Banner ist nur nötig, wenn Ihre Website nicht unbedingt erforderliche Cookies oder ähnliche Techniken nutzt, zum Beispiel für Statistik, Werbung oder eingebettete Dienste.
Was ist das TDDDG?
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz regelt unter anderem in § 25 die Einwilligung für Cookies. Bis Mai 2024 hieß es TTDSG.
Muss es einen „Ablehnen“-Knopf geben?
Ja. Wenn Ihr Banner auf der ersten Ebene einen Knopf zum Akzeptieren zeigt, muss das Ablehnen dort gleichwertig möglich sein. Das sehen die Datenschutzbehörden und das Verwaltungsgericht Hannover so.
Brauche ich für Google Maps einen Cookie-Banner?
Wird die Karte direkt beim Seitenaufruf geladen, in der Regel ja. Alternativ laden Sie die Karte erst nach einem Klick oder setzen nur einen Link zu Google Maps.
Sind Google Fonts erlaubt?
Ja, wenn die Schriften auf Ihrem eigenen Server liegen. Werden sie direkt von Google geladen, wird die IP-Adresse übertragen. Dafür bräuchten Sie eine Einwilligung.
Festpreis ab 499 €, in 3–4 Tagen live, Impressum und Datenschutz eingebaut. Branchen-Demos ansehen oder kostenloses Erstgespräch.
