Ratgeber · Recht

Impressum: Was muss rein?

Von Sanvi Sodji · Stand: 10.10.2026

Das Impressum ist die Anbieterkennzeichnung Ihrer Website: Besucher sollen sehen, wer hinter der Seite steht und wie sie Sie erreichen. Für Unternehmen ist es Pflicht, und Fehler gehören zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen. Hier erfahren Sie, was ins Impressum gehört und worauf Sie achten sollten.

Wichtig seit Mai 2024:
Die Impressumspflicht steht nicht mehr im Telemediengesetz (TMG), sondern in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Inhaltlich hat sich nichts geändert. Steht in Ihrem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, sollten Sie den Verweis anpassen oder streichen, denn eine Gesetzesangabe ist nicht vorgeschrieben.

Wer braucht ein Impressum?

Ein Impressum braucht jede Website, die geschäftsmäßig betrieben wird, also in der Regel gegen Entgelt oder um für ein Unternehmen zu werben. Das betrifft praktisch jeden Betrieb: Friseur, Restaurant, Handwerker, Praxis, Selbstständige und Freiberufler. Auch eine einzelne Seite (Onepager) und geschäftlich genutzte Profile in sozialen Netzwerken brauchen eine Anbieterkennzeichnung. Rein private Seiten, etwa ein Familienblog ohne Werbung, sind in der Regel ausgenommen.

Was muss ins Impressum?

  • Name: bei Einzelunternehmern Vor- und Nachname, bei Firmen der vollständige Firmenname mit Rechtsform (z. B. GmbH).
  • Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Ein Postfach reicht nicht.
  • Vertretungsberechtigte bei Gesellschaften, z. B. Geschäftsführer einer GmbH.
  • E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Praxis meist die Telefonnummer.
  • Registereintrag, falls vorhanden: Registergericht und Nummer (z. B. Handelsregister).
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
  • Aufsichtsbehörde, wenn Ihre Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht.
  • Berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Architekten: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen.

Redaktionelle Inhalte: zusätzlich ein Verantwortlicher

Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet, etwa einen Blog mit Nachrichten oder Meinungsbeiträgen, muss nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag zusätzlich eine verantwortliche Person mit Namen und Anschrift nennen. Die normale Beschreibung Ihres Betriebs, Ihrer Leistungen oder Produkte zählt nicht dazu.

Beispiel-Website für eine Anwaltskanzlei mit Impressum und Kontakt
Bei Kanzleien und Praxen gehören berufsrechtliche Angaben ins Impressum. Beispiel: Kanzlei-Demo

Muster: Impressum für Einzelunternehmer

Impressum
Maria Muster
Salon Muster
Musterstraße 1
28195 Bremen

Telefon: 0421 123456
E-Mail: info@salon-muster.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789 (nur falls vorhanden)

Ein reiner Fantasiename wie „Salon Muster“ reicht nicht. Bei nicht eingetragenen Einzelunternehmen muss immer der vollständige Vor- und Nachname dabei sein.

Wo muss das Impressum stehen?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite. Auf dem Handy muss der Link genauso gut zu finden sein. Verstecken Sie das Impressum nicht hinter Bezeichnungen wie „Info“ oder im Datenschutztext.

Was droht bei einem fehlerhaften Impressum?

  • Abmahnung: Mitbewerber und Verbände können ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum abmahnen. Die Anwaltskosten liegen oft im Bereich mehrerer hundert Euro, dazu kommt eine Unterlassungserklärung.
  • Bußgeld: Verstöße gegen die Impressumspflicht können nach dem DDG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. In der Praxis sind Abmahnungen das größere Risiko.

Typische Fehler

  • Postfach statt Straße und Hausnummer
  • Nur Kontaktformular, keine E-Mail-Adresse
  • Veralteter Verweis auf das Telemediengesetz
  • Steuernummer statt Umsatzsteuer-ID
  • Impressum nur auf der Startseite verlinkt
  • Fehlende Kammerangaben bei Praxen und Kanzleien

So machen wir es bei unseren Websites

Bei jeder Website, die wir bauen, sind Impressum und Datenschutzerklärung eingebaut und in der Fußzeile jeder Seite verlinkt. Ändern sich Ihre Angaben, passen Sie sie im Kundenbereich an. Mehr zum Paket finden Sie auf der Preisseite, Beispiele bei den Websites für Anwälte, Arztpraxen und Friseure.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist ein Impressum Pflicht?

Ja, für jede geschäftsmäßig betriebene Website. Das betrifft praktisch alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler. Rein private Seiten sind in der Regel ausgenommen.

Gilt noch § 5 TMG?

Nein. Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Inhaltlich hat sich nichts geändert. Einen Gesetzesverweis müssen Sie im Impressum nicht angeben.

Muss meine Telefonnummer ins Impressum?

Neben der E-Mail-Adresse ist ein zweiter schneller Kontaktweg nötig. In der Praxis ist das meist die Telefonnummer.

Darf ich ein Postfach angeben?

Nein. Nötig ist eine ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer, an der Sie Post zugestellt bekommen.

Brauche ich auch auf Instagram und Facebook ein Impressum?

Ja, wenn Sie das Profil geschäftlich nutzen. Ein klar als „Impressum“ erkennbarer Link auf das Impressum Ihrer Website reicht in der Regel aus.

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